Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 15. Juli 2026
A. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Kursen der Trevonqar Kursakademie e.U., Entenpl. 1a, 8020 Graz, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit der Anmeldung akzeptiert die teilnehmende Person diese Bedingungen.
B. Leistungsbeschreibung
Der Kurs vermittelt in vier Abendterminen Informationen zu Modellen der Kostenaufteilung, zur Einrichtung einer gemeinsamen Haushaltskasse sowie zu Regeln für Sonderausgaben und einen Kassensturz-Ablauf. Es handelt sich um eine allgemeine, informative Bildungsveranstaltung ohne individuelle Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.
C. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung erfolgt über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Trevonqar Kursakademie zustande.
D. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis zu einer im Bestätigungsschreiben genannten Frist möglich. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), sofern der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde.
E. Terminänderungen
Die Trevonqar Kursakademie behält sich vor, einzelne Termine aus organisatorischen Gründen zu verschieben. Teilnehmende werden rechtzeitig vorab informiert.
F. Haftung
Die vermittelten Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Für die Umsetzung der besprochenen Modelle in der eigenen Lebenssituation der Teilnehmenden übernimmt die Trevonqar Kursakademie keine Haftung.
G. Urheberrecht an Kursmaterialien
Alle im Kurs ausgehändigten Vorlagen, Checklisten und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt.
H. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern wird das für Graz sachlich zuständige Gericht vereinbart.